Jetzt in vielen Bundesländern schon Pflicht!

Seit dem 1. Januar 2011 müssen Wohnungen in Hamburg und Schleswig-Holstein mit Rauchmeldern ausgestattet sein. Andere Bundesländer haben noch eine Übergangsfrist, so zum Beispiel Rheinland-Pfalz (bis Juli 2012), in Hessen (bis 2014) und Bremen und Sachsen-Anhalt (bis 2015) gesetzt.

Fristen und Einbauorte (zumeist Schlaf- und Kinderzimmer bzw. Flure, welche als Rettungsweg dienen), sowie betroffene Objekte (Neubauten, Umbauten oder auch Bestandsbauten) werden in den Bauordnungen der jeweiligen Bundesländer festgelegt.

Ausnahmen in einigen Bundesländern

Einige Bundesländer, darunter Bayern, Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen, verfügen bislang noch über keine Rauchmelderpflicht. Dies ist jedoch nur eine Frage der Zeit, wann auch diese Bundesländer den Schutz von Hausbewohnern zur gesetzlichen Pflicht machen.

Im weltweiten Vergleich betrachtet, hinkt Deutschland ein wenig hinterher. Viele Länder schützen ihre Bürger durch entsprechende gesetzliche Regelungen schon seit den 1990er Jahren.

Einbau und Kontrolle: Einfach, kosteneffizient und vom Fachmann

Für den Einbau und die anschließende regelmäßige Kontrolle der Rauchmelder zeichnet sich in der Regel der Eigentümer verantwortlich. Er haftet auch, falls im Brandfall der Rauchmelder nicht funktioniert. Ausnahme: Er kann die jährliche Prüfung durch einen Fachbetrieb nachweisen.

Beim Kauf sollten Sie unbedingt auf das VdS-Prüfzeichen (Qualitätskontrolle der VdS Schadenverhütung des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft) und die Produktnorm EN 14604 achten.

Auch der Einsatz hochwertiger Batterien kann die durchgehende Laufzeit auf bis zu 10 Jahren erhöhen. Erst dann ist wieder ein Batteriewechsel fällig. Die jährliche Überfprüfung durch einen Fachmann bleibt durch solch lange Batterielaufzeiten natürlich weiterhin Pflicht!

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